Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltungsbereich und Anlass

Diese Erklärung gilt für die Website www.wibk.net einschließlich der darüber erreichbaren Buchungs- und Bestellstrecken. Sie wird von den beiden Anbietern der Website gemeinsam abgegeben: der WIBK GmbH und WIBK Seminare Dr. Gerda Volmer-König.

Beide Anbieter sind Kleinstunternehmen im Sinne von § 2 Nr. 17 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und erbringen Dienstleistungen. Nach § 3 Abs. 3 BFSG gelten die Barrierefreiheitsanforderungen des Gesetzes für sie nicht; eine Erklärung nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 BFSG ist deshalb nicht verpflichtend.

Wir geben diese Erklärung freiwillig ab. Sie orientiert sich inhaltlich an Anlage 3 BFSG, damit sie tragfähig bleibt, falls die Schwellenwerte künftig überschritten werden.

Unser Anspruch

Wir wollen, dass unsere Inhalte, unsere Kursbeschreibungen und unsere Buchungswege für möglichst alle Menschen nutzbar sind — unabhängig von Seh-, Hör-, Motorik- oder kognitiven Einschränkungen und unabhängig davon, ob eine Tastatur, ein Screenreader oder eine Vergrößerungssoftware verwendet wird.

Angestrebter Standard

Als Maßstab ziehen wir die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 und die darin in Bezug genommenen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA heran. Das ist ein Ziel, an dem wir uns ausrichten, keine bestätigte Konformitätsaussage.

Stand der Umsetzung

Die Website ist nach unserer Einschätzung teilweise konform mit den genannten Anforderungen.

Was wir belegen können: Vor jeder Veröffentlichung durchläuft die Website eine automatisierte statische Prüfung ausgewählter Seiten (Startseite, Weiterbildungsübersicht, Team, Blog, Kontakt). Diese Prüfung deckt einen begrenzten Ausschnitt der Anforderungen ab, unter anderem:

  • die Angabe der Seitensprache,
  • Alternativtexte bei Bildern,
  • erkennbare Beschriftungen bei Schaltflächen und Links,
  • Beschriftungen von Formularfeldern,
  • die Reihenfolge und Eindeutigkeit der Überschriftenebenen.

Was wir nicht behaupten: Eine vollständige Prüfung nach EN 301 549 oder WCAG 2.1 AA — etwa durch einen unabhängigen Prüfbericht, einen BITV-Test oder einen Test mit assistiven Technologien durch betroffene Nutzerinnen und Nutzer — liegt bislang nicht vor. Eine Aussage über den Konformitätsgrad einzelner Erfolgskriterien können wir daher nicht treffen.

Bekannte Einschränkungen

  • Die automatisierte Prüfung erfasst nur einen Teil der Seiten und nur maschinell prüfbare Kriterien. Aussagen zu Farbkontrasten, Fokusreihenfolge, Bedienbarkeit per Tastatur und Verständlichkeit der Sprache beruhen auf Sichtprüfungen, nicht auf einem formalen Testverfahren.
  • Eingebundene Inhalte und Systeme Dritter — insbesondere das Anmeldungssystem für Weiterbildungen sowie der Bezahlvorgang im Online-Shop — liegen nur teilweise in unserem Einflussbereich. Ihre Barrierefreiheit haben wir nicht geprüft.
  • Ältere Dokumente zum Herunterladen, etwa PDF-Dateien aus zurückliegenden Jahren, sind in der Regel nicht barrierefrei aufbereitet. Wir stellen die Inhalte auf Anfrage in einem zugänglichen Format bereit.
  • Videos und Audioaufnahmen sind nicht durchgängig mit Untertiteln oder Transkripten versehen.

Barrieren melden

Wenn Ihnen eine Barriere auffällt oder Sie einen Inhalt nicht nutzen können, schreiben oder rufen Sie uns an. Nennen Sie dabei möglichst die betroffene Seite und beschreiben Sie kurz, woran es scheitert. Auf Wunsch stellen wir Ihnen den betreffenden Inhalt in einem zugänglichen Format oder mündlich zur Verfügung.

WIBK GmbH
Neuhäuser Straße 108
33102 Paderborn

E-Mail: wibk@wibk-beratung.de
Telefon: +49 5251 13560

Wir bestätigen Ihre Meldung in der Regel innerhalb von zwei Wochen und teilen Ihnen mit, wie und bis wann wir sie bearbeiten.

Marktüberwachung

Zuständige Marktüberwachungsbehörde für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen ist:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg

E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Website: https://mlbf-barrierefrei.de

Schlichtung

Soweit Verbraucherinnen und Verbraucher geltend machen, dass ein Wirtschaftsakteur gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verstößt, können sie nach § 34 BFSG einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens bei der Schlichtungsstelle nach § 16 Abs. 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes stellen. Das Verfahren ist für Antragstellende kostenfrei.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 30 18527-2805
Telefax: +49 30 18527-742901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de

Ein Schlichtungsantrag kann schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift gestellt werden, nicht jedoch telefonisch.

Diese Erklärung wurde am 27. Juli 2026 erstellt. Wir überprüfen sie jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen der Website.

Stand: 27. Juli 2026